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Zahnarztrechnung prüfen

Eine Zahnarztrechnung lässt sich nachrechnen. Sie brauchen dafür nur zwei Angaben pro Position und die Bereitschaft, bei Unklarheiten nachzufragen. Diese Seite zeigt die Reihenfolge, in der das am schnellsten geht.

Schritt für Schritt

  1. Taxpunktwert suchen: meist im Kopf oder in der Fusszeile der Rechnung.
  2. Eine Position auswählen und Taxpunkte mal Taxpunktwert rechnen. Das Ergebnis muss dem Positionsbetrag entsprechen.
  3. Material- und Laborkosten getrennt betrachten: sie laufen häufig nicht über Taxpunkte, sondern werden zum Selbstkostenpreis oder mit Zuschlag weitergegeben.
  4. Positionen mit dem Kostenvoranschlag vergleichen: Welche Positionen sind neu hinzugekommen, und ist der Mehraufwand begründet?
  5. Datum und Anzahl prüfen: Wurde eine Sitzung doppelt erfasst, oder eine Leistung für mehr Zähne verrechnet als behandelt wurden?

Was eine Abweichung bedeutet — und was nicht

Weicht der Endbetrag vom Kostenvoranschlag ab, ist das für sich genommen kein Fehler. Ein Kostenvoranschlag beruht auf dem Befund vor der Behandlung; kommt während der Behandlung Aufwand hinzu, verändert sich der Betrag. Nachvollziehbar muss aber sein, welche Position dazugekommen ist.

Nicht nachvollziehbar ist dagegen eine Rechnung ohne Taxpunktwert, ohne Aufschlüsselung der Positionen oder mit Sammelposten, die sich keiner Leistung zuordnen lassen. Sie dürfen eine detaillierte Aufstellung verlangen.

Wenn Sie nicht weiterkommen

  1. Zuerst die Praxis um eine detaillierte Aufstellung und um Erläuterung der unklaren Positionen bitten. Das ist der schnellste Weg.
  2. Bleibt es unklar, können Sie sich an die kantonale Sektion der Zahnärztegesellschaft wenden; die meisten führen eine Ombuds- oder Beratungsstelle.
  3. Bei Leistungen zulasten einer Versicherung ist auch die Versicherung eine Anlaufstelle.
  4. Eine zahnärztliche Zweitmeinung beantwortet die medizinische Frage — ob eine Behandlung nötig war —, nicht die Rechnungsfrage.

Diese Seite erklärt die Rechenlogik einer Schweizer Zahnarztrechnung. Sie beurteilt nicht, ob eine Behandlung nötig war — das klärt eine Untersuchung in einer Praxis.